Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wenn bei ihrer Schaffung eine schöpferische Leistung erbracht werden mußte. Erforderlich ist Individualität. Es muß sich um eine persönliche, geistige Schöpfung handeln; andererseits sind die Anforderungen bei einigen Werkgattungen niedrig; auch die sogenannte „kleine Münze“ (geringe Schöpfungshöhe) kann geschützt sein. Ein Werk muß nicht veröffentlicht werden, um geschützt zu sein; erforderlich ist lediglich, daß es sinnlich wahrnehmbar gewesen ist. Die sinnliche Wahrnehmung kann auch mittelbar sein, also sich eines Mediums wie z.B. Schallplatte, CD bedienen müssen. Zum Entstehen des Schutzes ist also kein amtliches Verfahren erforderlich. Der Urheberschutz entsteht durch das schöpferische Werk selbst.